Kein Widerrufsrecht für bestimmte Lebensmittel. Kann Ihr Online-Shop das unterscheiden?
Seit dem 19. Juni 2026 ist die Widerrufsbelehrung und eine einfache Kontakaufnahme für Online-Shops in Europa verpflichtend.
Das Widerrufsrecht bei Online-Käufen in der Europäischen Union ist durch die Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte geregelt und wurde in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt (in Deutschland im BGB § 355 ff.).
Aber: Nicht alle Online-Käufe unterliegen diesem Widerrufsrecht.
Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei:
Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
- frisches Obst und Gemüse wie Möhren, Milchprodukte, Fisch und Frischfleisch, frische Backwaren, zubereitete Speisen.
- Sowie Waren, die nach Vorgabe angefertigt oder eindeutig auf persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. eine Torte mit individueller Beschriftung),
- versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- der Lieferung von Speisen und Getränken, wenn dafür ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart ist (z. B. Abholung oder Lieferung zum gewählten Zeitpunkt).
Haltbare Lebensmittel und Getränke sind nicht pauschal ausgenommen; ein Widerrufsrecht kann bestehen.
Im OIDO Online-Shop lassen sich Produkte, die dem Widerrufsrecht unterliegen einfach markieren.
Je nach Zusammensetzung der Bestellung wird die entsprechende Widerrufsbelehrung auf dem Quittungsscreen und allen Print-Belegen angezeigt.


Wichtig zu wissen:
- Die Wiederspruchsbelehrung mitsamt einfacher Kontaktmöglichkeit muss immer in Webshop angezeigt werden, auch wenn alle angebotenen Produkte davon ausgenommen sind.
- Eine Besonderheit in Deutschland: Der Händler, der nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass der Kunde die Kosten für die Rücksendung tragen muss, ist verpflichtet diese selbst zu übernehmen (BGB § 357).
